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   FG Schleswig-Holstein, 25.11.1999 - II 71/99   

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FG Schleswig-Holstein, 25.11.1999 - II 71/99 (https://dejure.org/1999,41972)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.11.1999 - II 71/99 (https://dejure.org/1999,41972)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. November 1999 - II 71/99 (https://dejure.org/1999,41972)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 28.10.1997 - VII B 40/97

    Weitergabe von Zufallsfunden durch die Steuerfahndung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 25.11.1999 - II 71/99
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe im Beschluß vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97 ausgeführt, daß bei Geschäftsunterlagen die Eigentumsrechte nicht nur durch Wegnahme der Unterlagen, sondern auch dadurch berührt würden, daß sich der Handelnde das in den Papieren enthaltende Gedankengut, über das allein der Inhaber der Papiere zu verfügen berechtigt sei, auf Dauer aneigne.

    Den VII. Senat des BFH hat diese Rechtsauslegung im Rahmen einer summarischen Prüfung bei Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Beschluß vom 28. Oktober 1997 - VII B 40/97) zwar nicht überzeugt.

    Das ist ein allgemein gültiger Grundsatz des verwaltungsgerichtlichen Verfahrensrechts, der im finanzgerichtlichen Prozeß in § 40 Abs. 2 FGO seinen Ausdruck findet und auch für das finanzprozessuale Antragsverfahren gilt (BFH, Beschluß vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97, BFH/NV 1998, 424).

    hat geltend gemacht, daß die beabsichtigte Weitergabe von Informationen über Erwerb und Besitz von Tafelpapieren ihr Eigentumsrecht an ihren Geschäftsunterlagen beeinträchtigt und sich unter Hinweis auf den BFH-Beschluß vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97 (BFH/NV 1998, 424) auf einen Eingriff in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG berufen.

    So wird z.T. in der Literatur (vgl. Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO und FGO, 10. Aufl., § 30 a AO Rn. 6) und Rechtsprechung (vgl. FG Baden-Württemberg, a.a.O.) vertreten, daß durch § 30 a AO nicht die Kreditinstitute, sondern (nur) die Bankkunden geschützt werden (offengelassen im BFH-Beschluß vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97, BFH/NV 1998, 424).

    Dazu zählt auch jeder unbefugte Gebrauch einer fremden Sache (Staudinger-Gursky, Kommentar zum BGB, 13. Bearbeitung, § 1004 Rn. 24), so daß das Eigentum an Geschäftsunterlagen und anderen Urkunden nicht nur durch Wegnahme, sondern auch durch Vervielfältigung und Abschreiben berührt sein kann (vgl. BFH-Beschluß vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97, BFH/NV 1998, 424).

    Soll die Weitergabe und Auswertung von Informationen verhindert werden, ist daher die allgemeine Leistungsklage in Form einer Unterlassungsklage gegeben (BFH-Beschluß vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97, a.a.O.; Tipke/Kruse, FGO, Kommentar, 16. Aufl., § 40 Rn. 17, 18; vgl. auch Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, 10. Aufl., § 194 Rn. 453), so daß sich der vorläufige Rechtsschutz nach § 114 FGO bestimmt.

    die Veränderung des bestehenden Zustandes verhindern will (Koch in Gräber, FGO, 4. Aufl., § 114 Rn. 40; BFH-Beschluß vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97, a.a.O.).

  • BFH, 16.12.1997 - VII B 45/97

    Ermittlungsbefugnis der Steuerfahndung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 25.11.1999 - II 71/99
    Denn die Steufa handelt offensichtlich im Besteuerungsverfahren mit der Folge, daß für das weitere Vorgehen der Beteiligten nicht die Strafvorschriften des 8. Teils der AO, sondern die steuerverfahrensrechtlichen Vorschriften der AO maßgeblich sind (vgl. BFH, Beschluß vom 15. Dezember 1997 VII B 45/97, BStBl II 1998, 231).

    Bei der Überprüfung einer konkreten Tätigkeit der Steufa auf ihre Rechtmäßigkeit nach dem Maßstab des § 208 Abs. 1 AO ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zwischen der Aufgabenzuweisung einerseits (Satz 1 Nr. 1-3) und den zur Erfüllung dieser Aufgabe verliehenen Befugnisse andererseits (Satz 2) zu unterscheiden (BFH-Beschluß vom 16. Dezember 1997 VII B 45/47, BStBl II 1998, 231).

    Im Streitfall ist diese Aufgabenzuweisung fraglich, weil die Auswertung der Ermittlungsergebnisse nicht auf strafverfahrensrechtliche Ermittlungen ausgerichtet ist und zudem Hindernisse der Strafverfolgung (Verjährung, Tod) bestehen (vgl. hierzu BFH BStBl II 1998, 231 ff).

    Die Weiterleitung der Daten an die Besteuerungsfinanzämter zu dem genannten Zweck erscheint dem erkennenden Senat in dem hier vorliegenden Sachverhalt auch durchaus sinnvoll und verwaltungsökonomisch, zumindest in den Fällen, in denen es keiner weiteren Aufklärung bedarf (s. dazu für den anders gelagerten Fall eines erkennbar notwendigen Auskunftsersuchens: BFH-Beschluß vom 16. Dezember 1997 VII B 45/97, a.a.O., wonach in dem dortigen Fall "ein erhebliches praktische Bedürfnis" für ein weiteres Vorgehen der Steufa selbst sprechen soll).

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 25.11.1999 - II 71/99
    Dieses Ergebnis wäre nach Auffassung des Senats nicht nur untragbar, sondern würde auch gegen die vom BVerfG in dem sog. Zinsurteil (Urteil vom 27. Juni 1991, 2 BvR 1493/89, BStBl II 1991, 654) aufgestellten Grundsätze verstoßen.
  • BFH, 06.06.1989 - VII B 25/89

    Vorwegnahme der Hauptsache durch einstweilige Anordnung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 25.11.1999 - II 71/99
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Beschluß vom 06. Juni 1989 VII B 25/89, BFH/NV 1990, 77) darf eine einstweilige Anordnung das Ergebnis der Hauptsache nicht vorwegnehmen.
  • FG Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 3 V 37/96

    Ermittlungsverfahren gegen eine unbekannte Anzahl zum Teil namentlich noch nicht

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 25.11.1999 - II 71/99
    Dieses Verhältnis ist privatrechtlicher Natur und eröffnet nicht ohne weiteres eine öffentlich-rechtliche Antragsbefugnis (Finanzgericht -FG- Baden-Württemberg, Beschluß vom 25. November 1996, 3 V 37/96, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1997, 519).
  • BFH, 15.12.1998 - VIII R 6/98

    Besteuerung der Kapitaleinkünfte verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 25.11.1999 - II 71/99
    Andererseits habe der VIII. Senat des BFH in seinem Urteil vom 15. Dezember 1998 - VIII R 6/98 seine Rechtsauffassung zur Auslegung des § 30 a Abs. 3 AO mit Auseinandersetzung der Entscheidungsgründe des VII. Senats nochmals uneingeschränkt bestätigt.
  • BFH, 20.04.1983 - VII R 2/82

    Auskunftsersuchen an die Bank - Steuerfahndung, § 23 EGGVG, sachnäheres Gericht,

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 25.11.1999 - II 71/99
    Bei der Prüfung, ob die Streitigkeit zu einem Straf- oder Besteuerungsverfahren gehört, ist auf die Rechtsnatur des Klagebegehrens abzustellen, wie sie sich aus dem dem Antrag zugrunde liegenden Sachverhalt ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1983 VII R 2/82, BStBl II 1983, 482 m.w.N.).
  • BGH, 18.10.1994 - XI ZR 237/93

    Zulässigkeit einer Kontensperre

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 25.11.1999 - II 71/99
    Auch habe der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 1994 XI ZR 237/93 eine extensive Auslegung des § 154 AO ausdrücklich verworfen.
  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 33/95

    Betriebsprüfung - Anforderung von Kontrollmaterial ohne Bezug zur Betriebsprüfung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 25.11.1999 - II 71/99
    Soweit sich nach Enttarnung einzelner Kapitalanleger im konkreten Einzelfall strafprozessuale Verfahrenshindernisse ergeben sollten, weise das FA auf das Urteil des BFH vom 18. Februar 1997 - VIII R 33/95 - hin, wonach § 30 a AO bei verfassungskonformer Auslegung die Regelungen des § 194 Abs. 3 AO nicht einschränke und Kontrollmitteilungen sogar von legitimierten Konten zulässig seien, wenn ein "hinreichender Anlaß" bestehe, d.h., wenn "der Außenprüfer im Rahmen einer aufgrund allgemeiner Erfahrung getroffenen Prognoseentscheidung im Wege vorweggenommener Beweiswürdigung zu dem Ergebnis komme, daß eine Kontrollmitteilung zur Aufdeckung steuererheblicher Tatsachen zu führen vermag".
  • BFH, 13.10.1987 - VII B 96/87

    Lohnsteuerhilfeverein - Einstweiliger Rechtsschutz - Einstweilige Anordnung -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 25.11.1999 - II 71/99
    geltend macht, eine ihr unmittelbar zukommende Rechtsstellung erscheine durch das Verhalten der Verwaltung gefährdet (BFH, Beschluß vom 13. Oktober 1987 VII B 96/87, BStBl II 1988, 67).
  • BFH, 16.10.1986 - V B 3/86

    Einstweilige Anordnung - Untersagung von Behauptungen - GmbH - Zwischenmieter -

  • BFH, 25.06.1991 - VII B 136/90

    Rechtsweg für Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer

  • FG Köln, 22.09.2016 - 13 K 66/13

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Herausgabeverlangens im Hinblick auf

    Es kann dahinstehen, ob die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen durch die Finanzbehörden - hier den Beklagten - nach Eintritt der Verfolgungsverjährung einer (möglichen) Steuerhinterziehung in den Bereich der Befugnisse nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 15. Juni 2001 VII B 11/00, BStBl II 2001, 624; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 25. November 1999 II 71/99, EFG 2000, 470) oder des § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO (vgl. dazu Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 8. November 1996 4 V 3735/96, EFG 1997, 196) fällt (vgl. auch Tormöhlen, Befugnisse der Steuerfahndung bei Sachverhalten, in denen Strafverfolgungsverjährung, aber noch keine Festsetzungsverjährung nach § 169 AO eingetreten ist, wistra 1993, 174; Noack, Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung in Fällen eingetretener Strafverfolgungsverjährung, wistra 1997, 175; Dücker/Keune, Zuständigkeit der Steuerfahndung nach Ablauf der Strafverfolgungsverjährung, DStR 1999, 14).
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